Die Leistungen für gesetzlich Versicherte werden von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Es gibt einzelne Krankenkassen die beispielsweise Akupunktur bei bestimmten Leiden bezahlen.
Wenn Sie hingegen eine private Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden eines Heilpraktiker haben, dann können die Kosten übernommen werden.
Wichtig ist hierbei die Berufsbezeichnung Heilpraktiker in den Vereinbarungen mit Ihrer Zusatzversicherung und nicht Arzt o.ä.
Leistungen für privat Versicherte oder Patienten im Versorgungswerk für Beamte rechne ich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. In der Regel werden hier fast alle Kosten übernommen.
Selbstzahler stelle ich eine Rechnung in Anlehnung an die GebüH.
Mitglieder der Artabana Deutschland Solidargemeinschaft sind herzlich willkommen.
Falls Sie weitere Fragen haben, dann beantworte ich diese gern für den Einzelfall.
Das Honorar für die Behandlung richtet sich nach der eingesetzten Zeit.
Für eine Erstanamnese (ca. 1,5 Stunden) berechne ich Ihnen 100 €
Für eine Behandlung (ca. 1 Stunde) berechne ich 60 €